Stand 15.02.2021
1. Allgemeines
Alle Leistungen und Angebote des Unternehmens Ruppin-Kult-Tour in ihrem Geschäftsfeld Segtour-Berlin werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Leistungsangebote
2.1. Ruppin-Kult-Tour führt Sightseeing-Touren sowie Segway-Parcours für Firmen- und Familien-Events, Park- und Sportfeste sowie Werbeaktionen mit Segways durch. Für alle diese Leistungsangebote gelten die folgenden Bestimmungen. Sie gelten auch, wenn anstelle von Segways alternative Mobilitätshilfen genutzt werden.
2.2. Vertragspartner und Teilnehmer an Segway-Touren und Segway-Parcours werden im Folgenden als Kunden bezeichnet.
3. Teilnahmebedingungen
3.1. Mit Inkrafttreten der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung am 15.06.2019, wurden die Voraussetzungen geschaffen, Segways im öffentlichen Straßenverkehr bereits mit 14 Jahren und ohne Mofa- oder KFZ-Führerschein fahren zu können (siehe Bundesanzeiger)
3.2. Für Segway-Touren gilt die Straßenverkehrsordnung.
3.3. Die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Segways, die Teilnahme an einer Segway-Tour bzw. einem Segway-Parcours erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde bzw. Erziehungsberechtigte hat dies durch Unterschrift auf einer Haftungsausschlusserklärung uneingeschränkt zu bestätigen.
4. Sicherheitshinweise für Segway-Touren
4.1. Ruppin-Kult-Tour möchte alles dafür tun, dass Ihre Segway-Tour zu einem besonderen Erlebnis wird. Jede Tour wird von einem Guide begleitet. Sie erhalten vor Tourbeginn eine Einweisung in die Segway-Fahrweise. Erst wenn Sie sich ausgiebig mit dem Segwayfahren vertraut gemacht haben und die für den sicheren Umgang im Straßenverkehr nötigen Kenntnisse wie Beschleunigen, Bremsen, Lenken sowie das sichere Auf- und Absteigen erlernt haben und sich fähig fühlen, mit dem Segway eigenverantwortlich und sicher zu fahren, sollten Sie an der Tour teilnehmen. Die Einweisungszeit gehört zur gebuchten Tourdauer.
4.2. Sollten Sie sich nach der Einweisung die Tour nicht zutrauen, erhalten Sie die Hälfte des Tourpreises erstattet.
4.3. Der Guide hat das Recht, nach der Einweisung aus Sicherheitsgründen zu entscheiden, ob ein Teilnehmer nicht mitfahren kann (z. B. wegen unsicheren, die anderen Teilnehmer gefährdenden Fahrens). In diesem Fall erhält der Kunde den gesamten Tourpreis erstattet. Darüber hinaus bestehen keinerlei weitere Ansprüche auf Schadenersatzleistungen.
4.4. Befolgen Sie während der Tour unbedingt die Anweisungen des Guides. Folgen Sie ihm in dem von ihm vorgegebenen Tempo. Oder bitten Sie ihn ggf. das Tempo zu reduzieren. Zusammenstöße von Segways sind unbedingt zu vermeiden! Bitte halten Sie stets ausreichend Abstand zu den anderen Tourteilnehmern, fahren Sie nicht zu schnell, vermeiden Sie Rückwärtsfahren, Schaukeln sowie abrupte Drehungen mit dem Segway.
4.5. Der Guide hat das Recht, Kunden, die den Sicherheitsanweisungen zuwiderhandeln oder sich und andere durch ihre Fahrweise gefährden, von der weiteren Teilnahme an der Tour auszuschließen. In diesem Fall erfolgt keine Rückvergütung des Preises. Zudem bestehen keinerlei Ansprüche auf Schadenersatzleistungen.
4.6. Sollten Sie die Sicherheitsanweisungen unserer Guides nicht beachten und durch Ihre Fahrfehler eine Beschädigung des Segways herbeiführen, so haften Sie für die entstehenden Schäden einschließlich Folgeschäden wie Einnahmeausfällen, es sei denn, der Schaden wird durch die Haftpflichtversicherung des Segways reguliert.
5. Haftungsausschlusserklärung für Segway-Touren und -Parcours
5.1. Die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Segways und die Teilnahme an einer Segway-Tour/einem Segway-Parcours ist nur denjenigen gestattet, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die Haftungsausschlusserklärung durch ihre Unterschrift uneingeschränkt akzeptiert haben.
5.2. Haftungsausschlusserklärung des Kunden
6. Haftung von Ruppin-Kult-Tour
6.1 Ruppin-Kult-Tour haftet nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
6.2 Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erforderlich ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf – sog. Kardinalpflichten); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.
6.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Angebote, Aufträge
7.1. Unsere Angebote sind freibleibend.
7.2. Erteilte Aufträge von Kunden sind für diese verbindlich.
8. Zahlungsbedingungen
8.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug im Voraus zur Zahlung fällig.
8.2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
8.3. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird.
8.4. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Dem Kunden steht auch kein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener Gegenforderungen oder wegen Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu.
8.5. Kunden, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben gegenüber Ruppin-Kult-Tour in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.
9. Stornierung seitens des Kunden
Im Falle der Stornierung einer Tourbuchung werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt:
Die o. g. Stornierungskosten gelten ebenso für die Verringerung vereinbarter Teilnehmerzahlen.
10. Stornierung seitens Ruppin-Kult-Tour
10.1. Segway-Touren und Segway-Parcours finden aus Sicherheitsgründen nicht bei starkem Regen, Unwetter, Glätte, Schnee oder anderen Gefahren statt. In diesen Fällen nimmt Ruppin-Kult-Tour telefonisch Kontakt mit dem Kunden auf und bespricht die Alternativen. Aus diesem Grund bitten wir, bei der Buchung eine Mobilfunknummer anzugeben. Im Falle der Stornierung aus Sicherheitsgründen erfolgt die Rückerstattung des vollen Tourpreises. Gutscheine behalten ihre Gültigkeit. Bei Sondertouren und Touren mit externem Tourstart oder Tourende werden aufgrund der hohen zusätzlichen Aufwendungen (Bindung von Transportkapazitäten, zusätzliche Guidekosten) nur 80 % des Tourpreises erstattet. Eingesetzte Gutscheine behalten ihre Gültigkeit.
10.2 Erfolgt die Leistung durch Ruppin-Kult-Tour nicht termingerecht, so kann der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen, wenn Ruppin-Kult-Tour dies zu vertreten hat und er zuvor Ruppin-Kult-Tour eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.
10.3. Weiterhin behält sich Ruppin-Kult-Tour das Recht vor, die Segway-Tour/den Parcours bis 2 Stunden vor Tourbeginn abzusagen oder zu verschieben, wenn folgende Ereignisse dies be- oder verhindern: behördliche Auflagen, Unfälle oder nicht vorhersehbare Ereignisse, plötzlicher Mitarbeiterausfall, Wetterumschwung.
10.4. Tritt vor oder während einer Tour oder eines Parcours ein technischer Defekt am Segway auf, für den der Kunde nicht zu haften hat, so versucht Ruppin-Kult-Tour ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Kann dieses nicht gestellt werden, so wird dem Kunden der volle Preis erstattet. Ein zusätzlicher Schadenersatzanspruch des Kunden wird nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für die anderen Teilnehmer, die infolge des technischen Schadens eine Verzögerung hinnehmen mussten.
10.5. Muss ein Segway-Event abgebrochen werden, insbesondere bei plötzlichem Auftreten von schlechtem Wetter, bei Verletzungen von Kunden oder wegen anderer wichtiger Gründe, so erfolgt die Rückerstattung von 50 % des Tourpreises. Gutscheine behalten ihre Gültigkeit.
Dies gilt nicht, wenn die Tour/der Parcours bereits eine Stunde angedauert hat oder der Kunde gemäß Nr. 4.5. von der Fortsetzung der Tour ausgeschlossen wurde.
11. Umbuchungen
Umbuchungen von Segway-Events erfordern die schriftliche Abstimmung zwischen dem Kunden und Ruppin-Kult-Tour. Ein Tag bzw. 24 Stunden vorher ist keine Umbuchung mehr möglich. Ansonsten gelten die Stornierungsbedingungen unter 9.
12. Datenspeicherung
12.1. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der von Ihnen getätigten Bestellungen genutzt und grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Daten unterliegen bei uns dem Bundesdatenschutzgesetz und anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ihre persönlichen Daten, wie Name und Anschrift, werden nur verschlüsselt übertragen. Gemäß § 34 BDSG haben Sie das Recht auf Auskunft über Ihre durch uns gespeicherten Daten sowie gemäß § 35 BDSG das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten bzw. auf Löschung/Sperrung unzulässig gespeicherter Daten. Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Beschwerden hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
12.2. Ruppin-Kult-Tour ist berechtigt, nach erfolgreichem Abschluss eines Vertrages den Vertragspartner als Referenzkunden zu Werbe- und Informationszwecken gegenüber Dritten zu benennen. Wir sind in diesem Zusammenhang insbesondere berechtigt, das Logo des Vertragspartners in allen werbetauglichen Medien zu verwenden.
12.3. Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass Foto und Videoaufnahmen, die die Persönlichkeitsrechte von Teilnehmern nicht verletzen, zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Eine Ablehnung erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder Email.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.
14. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus Vertragsverhältnissen entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz von Ruppin-Kult-Tour.